Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in regelmäßigen Zeitabständen von einem befähigten Sachkundigen nach DGUV G 312-906 (Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen – ehem. BGG 906) geprüft und beurteilt werden.
In der Ausbildung zum Sachkundigen vermitteln wir die Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Schulung wird anhand des DGUV-Grundsatzes 312-906 durchgeführt.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der korrekten Benutzung dieser lebensrettenden Ausrüstung ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die betriebliche PSA mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) durch eine dazu befähigte Person prüfen zu lassen.
Den Teilnehmer werden (möglicherweise) eintretende Schäden an der Ausrüstung umfassend aufgezeigt und erläutert. Dabei werden die äußeren bzw. sichtbaren Mängel (z. B. chemische Einflüsse, Alterung, Verschleiß, Sturzindikatoren) und die inneren bzw. nicht sichtbaren Mängel behandelt und bewertet. An Demonstrationsobjekten werden Schäden bzw. Mängel ausführlich erklärt und bewertet, so dass die Teilnehmer Empfehlungen und Bewertungen für die weitere Benutzung oder Ablegereife der PSAgA beurteilen.
Folgende Themengebiete werden nach DGUV G 312-906 angeboten: [LISTE][PUNKT]PSAgA | RA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz[/PUNKT] [PUNKT]SRHT – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen[/PUNKT] [PUNKT]SZP – Seilzugangs- und Positionierungstechnik[/PUNKT] [PUNKT]SKT – Seilklettertechnik (Baumpflege)[/PUNKT] [PUNKT]Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr[/PUNKT] [PUNKT]Bergsteigerausrüstungen[/PUNKT] [PUNKT]Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP)[/PUNKT] [PUNKT]HIT[/PUNKT] [PUNKT]Bergrettung[/PUNKT][/LISTE]
Kursinhalt:
- Aufgaben und Verantwortung
- Anerkannte Regeln der Technik (relevante Rechtsgrundlagen, Vorschriften und Normen)
- EU-Konformitätserklärung
- Produktkennzeichnung
- Gebrauchsanleitung/Sicherheitsinformationen der Hersteller
- bestimmungsgemäße Benutzung sowie Einsatz- und Verwendungsbereiche
- Materialkunde
- Mängel und Schäden
- Kräfte und deren Wirkung (z.B. Fangstoßkräfte, Prüfkräfte), Vektorkräfte (z.B. beim Spannen von Seilen)
- Aufbewahrung, Pflege, Lebensdauer
- Organisation der Prüfung und Festlegung von Prüfintervallen
- Dokumentation der Prüfung
- Produktwarnungen, Aufrufe zur Überprüfung, Rückrufaktionen
- Abschlusstest
Hinweis: Das Bescheinigung behält für 36 Monate seine Gültigkeit, wir empfehlen spätestens danach eine Wiederholungsunterweisung.