- DGUV Regel 100- 500 Abs.: 2.8 Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- Verantwortung der Anschläger
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Kennzeichnung, Auswahl und Beschaffung
- Umgang mit Anschlagsmittel
- Anwendungen & Prüfung
- Ablegereife
- Sicherheitsmaßnahmen beim
- Wählen der Anschlagsart
- Anschlagen von Lasten
- Transportieren mit Kranen
- Zusammenarbeit zwischen Anschlägern und Kranführer
- Persönliche Schutzausrüstung beim Anschlagen
- Praktische Übungen
Preis: | Auf Anfrage |
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Termin: | Auf Anfrage |
Zeit: | Auf Anfrage |
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Beschreibung
Containerbrücken – der Inbegriff der Abwicklung des Handels über die Seeschifffahrt durch Containerschiffe. Ein Arbeitsgerät in schwindelerregender Höhe, mit viel Verantwortung für den Bediener.
Der Containerbrückenfahrer ist verantwortlich für schnelles und zügiges Be- und Entladen der Containerschiffe. Bei uns im Kurs erlernen die Teilnehmer umfassende Kenntnisse in der Theorie.
Der Containerbrückenfahrer ist verantwortlich für schnelles und zügiges Be- und Entladen der Containerschiffe. Bei uns im Kurs erlernen die Teilnehmer umfassende Kenntnisse in der Theorie.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die das Wissen über die Funktionsweise der Containerbrücken haben müssen und perspektivisch als Containerbrückenfahrer eingesetzt werden.
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Arbeitsmedizinische Eignung (G25)
- Höhentauglichkeit (G41)