Wir machen die Logistik fit

Gefördert wurde das Projekt durch den ESF und die Freie Hansestadt Bremen: Berufsbegleitende Qualifizierung zur Fachkraft für Lagerlogistik

ma-co hatte sich an einer Ausschreibung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Lande Bremen beteiligt und gewonnen. Sowohl im Sommer 2016 und 2017 konnten Logistik-MitarbeiterInnen, die älter als 25 Jahre sind und zum Zeitpunkt der Prüfung 4,5 Jahre Berufspraxis vorweisen konnten, bis zum Abschluss „Fachkraft für Lagerlogistik (FALOG)“ kostenfrei durch ma-co qualifiziert werden.

 

Welche Firmen / Beschäftigte konnten teilnehmen?

  • Alle Unternehmen, die Ihren Sitz im Lande Bremen haben.
  • Die beteiligten Beschäftigten müssen ebenfalls im Lande Bremen wohnhaft sein.

Was waren die Projekt-Schwerpunkte und Rahmenbedingungen?

  • An- und ungelernte Beschäftigte werden berufsbegleitend zur FALOG qualifiziert.
  • Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und erstreckt sich über knapp ein Jahr.
  • Im Projektzeitraum von zwei Jahren sind zwei Qualifizierungsdurchläufe geplant.
  • In der Woche finden die Schulungen immer dienstags und donnerstags von 16:00 – 20:15 Uhr statt. Teilweise sind Schulungen an Samstagen und vier Wochen im Blockunterricht vorgesehen.
  • Eine intensive Prüfungsvorbereitung soll erreichen, dass alle TeilnehmerInnen den Abschluss der Externenprüfung vor der Handelskammer Bremen erfolgreich ablegen.

Welchen Nutzen hatten die beteiligten Betriebe?

  • Entwicklung eigener Beschäftigter zu „echten“ Fachkräften.
  • Kostenneutrale Qualifizierung ihrer Beschäftigten bis zum Berufsabschluss.
  • Mitarbeiterbindung speziell von Leistungsträgern, Beschäftigte mit Potenzial erhalten einen werthaltigen Berufsabschluss und können sich ggf. für weiterführende Aufgaben in Ihrem Unternehmen empfehlen.
  • Mögliche Qualifizierungsvorgaben durch Ihre Kunden können realisiert werden.

Was mussten die Betriebe / Beschäftigten mitbringen bzw. leisten?

  • Die grundsätzliche Bereitschaft, ihre Beschäftigten zu qualifizieren.
  • Freistellungskosten der Beschäftigten müssen in den vier Wochen mit Blockunterricht von den Betrieben übernommen werden.
  • Die Beschäftigten müssen motiviert sein, sich weiter zu entwickeln und die Bereitschaft haben, Freizeit einzubringen.