Teil A: Teilnahmebedingungen und organisatorische Hinweise für Seminare und Trainings
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, d.h. per Fax, E-Mail oder über die Website des ma-co. Telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Sie muss den vollständigen Namen des/r Teilnehmers/in, die vollständige Firmen- und Rechnungsanschrift nebst Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse und die Angabe, ob das Seminar als Firmenkunde oder als Privatperson gebucht wird, beinhalten. Sie können sich, soweit freie Kapazitäten bestehen, bis Kursbeginn anmelden. Anmeldungen werden in der Reihe des Eingangs gebucht. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Im folgenden geht Ihnen dann eine Anmeldebestätigung / Einladung zu, die auch die auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ma-co umfasst. Erst damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung/ Einladung.
Um ein effektives Arbeiten im Seminar/ Lehrgang und ein individuelles Eingehen des Seminar-/Lehrgangsleiters auf jede/n Teilnehmer/in zu ermöglichen, ist der Teilnehmerkreis generell begrenzt. Wir behalten uns vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen, Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Eine etwaig bereits bezahlte Kursvergütung wird in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen, mit Ausnahme der unter Punkt 10. aufgeführten Haftung, nicht. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten ausgeschlossen.
2. Rücktritt und Kündigung
Mit der Anmeldebestätigung/Einladung wird die Anmeldung bindend, die ordentliche Kündigung ist danach ausgeschlossen. Sie können aus betrieblichen oder persönlichen Gründen durch schriftliche Erklärung, die spätestens 14 Kalendertage vor dem Beginn des Lehrgangs/Seminars bei ma-co eingegangen sein muss, kostenfrei zurücktreten. Bei Rücktritt bis 7 Kalendertage vor dem Beginn des Lehrgangs/Seminars beträgt die Ausfallentschädigung 50% der Kursvergütung. Ein später erfolgter Rücktritt bzw. der Nichtantritt des Lehrgangs/Seminars befreit nicht von der vollständigen Zahlungspflicht des gebuchten Lehrgangs/Seminars. Ersatzteilnehmer/innen können zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt hiervon unberührt.
3. Vergütung
Die Vergütung wird am ersten Tag des Lehrgangs/Seminars zur Zahlung fällig.
4. Voraussetzungen zur Teilnahme
An den Veranstaltungen des ma-co kann grundsätzlich jede/r teilnehmen, die/der die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt. Für alle technischen Lehrgänge (praktische Ausbildung auf Geräten wie z. B. Gabelstapler, Kran etc.) bestätigt die anmeldende Person mit ihrer Unterschrift, dass der/die gemeldete/n Teilnehmer/in an einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gemäß dem Grundsatz G 25 (für Fahr-, Steuer‑, und Überwachungstätigkeiten) der Berufsgenossenschaft teilgenommen hat und keine gesundheitlichen Bedenken oder Einschränkungen bestehen.
Für Teilnehmer/innen des Bereichs Seeschifffahrt: Das gültige Seediensttauglichkeitszeugnis muss zu Kursbeginn vorliegen. Ansonsten kann eine Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
5. Zusatzleistungen
Kosten für An- und Abreise werden vom Veranstalter nicht getragen. Sofern es in der Seminar-/ Lehrgangsbeschreibung nicht ausdrücklich anders steht, ist eine Unterbringung nicht vorgesehen und in den Lehrgangskosten nicht enthalten. Gleiches gilt auch für Verpflegung (Essen und Getränke).
6. Pflichten der Teilnehmer/innen
Die ma-co stellt den Teilnehmer/innen vorbereitete Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung; z. T. schon in der Vorbereitungsphase und auch zur Nacharbeit. Sämtliche Rechte bleiben bei der ma-co. Vervielfältigungen oder die Weitergabe – auch nur auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung der ma-co gestattet.
Alle Veranstaltungen sind so angelegt, dass Teilnehmer/innen zu intensiver Mitarbeit aufgerufen und damit auch mitverantwortlich für den Gesamterfolg sind.
7. Lehrgangsort
Die Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung/Einladung.
8. Unterrichtszeiten
Die Seminar-/ Lehrgangszeiten – insbesondere in Fällen der An- und Abreise – entnehmen Sie bitte der Anmeldebestätigung/Einladung
9. Abschluss/Prüfung
Bei verschiedenen Lehrgängen werden Tests bzw. Ergebniskontrollen durchgeführt. Sie dienen u. a. internen pädagogischen Zwecken. Die Teilnehmer/innen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat (Ausweis/Teilnahmebescheinigung).
10. Haftung
Ansprüche der Teilnehmer/innen auf Schadenersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ma-co oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ma-co nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bedingungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ma-co, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11. Datenschutz – Einverständnis:
Die Teilnehmer/innen erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten einverstanden. Das ma-co ist insoweit berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/in zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und der übrigen gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit Auskunft über die von ihm/ihr gespeicherten Daten erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
12. Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit die Teilnehmer/innen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen sind, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
13. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Teil B: Teilnahmebedingungen und organisatorische Hinweise für Fortbildungslehrgänge und andere durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter geförderten Maßnahmen (SGB II-/ III-Maßnahmen)
1. Lehrgangsangebot und Gebühren
Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebot. Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen) werden eingehalten.
Örtliche und terminliche Veränderungen der Abschnitte sowie zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen des Lehrgangsablaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Lehrgangszieles.
Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die das ma-co nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Lehrgänge abgesagt werden. Bei Absage eines Lehrgangs werden die Teilnehmer/innen benachrichtigt und bereits bezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet. Schadenersatzansprüche sind mit Ausnahme der unter 7. aufgeführten Haftung ausgeschlossen.
Die Teilnahmegebühren entsprechen den Angaben des jeweiligen Lehrgangsangebotes.
2. Voraussetzungen zur Teilnahme
Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet ma-co auf Grund der für den angestrebten Lehrgang verbindlichen Zugangsvoraussetzungen.
3. Anmeldung und Rücktritt
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur vor Lehrgangsbeginn unentgeltlich möglich. Er muss gegenüber der zuständigen Ausbildungsstätte schriftlich erklärt werden und ist bis zum Beginn der Maßnahme möglich.
4. Kündigung
Wenn nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen:
Der Lehrgang kann mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende jedes Abschnittes möglich.
Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Ausbildungsstätte, bei der sich die Teilnehmer/innen angemeldet haben.
Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmegebühren bis zum Kündigungstermin berechnet. Ohne ordnungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Gesetzes bleibt unberührt.
Die Teilnehmer/innen haben bei Arbeitsaufnahme jederzeit das Recht kostenfrei zu kündigen.
5. Abschluss/Prüfung
Der Lehrgang endet alternativ mit:
der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats;
der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung;
der Zulassung zur Abschlussprüfung zu einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK.
Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern/innen durch eine Urkunde oder ein Zeugnis bescheinigt.
6. Zusatzleistungen
Wenn für den Lehrgang ein Praktikum vereinbart ist, werden geeignete Praktikantenplätze in Absprache zwischen den Teilnehmern/innen und dem ma-co beschafft.
Zimmerreservierungen, die vom ma-co im Auftrag der Teilnehmer/innen vorgenommen werden, sind für diese unmittelbar verbindlich. Es entsteht ein Reservierungsvertrag zwischen diesen und dem Vermieter. Umdispositionen oder Stornierungen müssen die Teilnehmer/innen daher selbst schriftlich vornehmen.
Lehr-, Lernmittel und ggfs. Arbeitskleidung werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
7. Haftung
Ansprüche der Teilnehmer/innen auf Schadenersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ma-co oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ma-co nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/innen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bedingungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ma-co, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden
8. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.